Hygienekonzept für die Grundschulsporthalle

HYGIENEKONZEPT SG AULENDORF, Abt. Breitensport
ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPORTBETRIEBS AB DEM 13.09.2021

 ALLGEMEINES

Das nachfolgend aufgeführte Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in der Grundschulsporthalle ist eine Konkretisierung der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg gemäß der Corona-Verordnung vom 16.08.2021 mit kleinen Änderungen von Corona Sportverordnung von 21.08.2021. Das Konzept baut auf den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Spitzenfachverbände in den Sportarten und Angeboten auf, die in der Abteilung Breitensport der SG 1900 Aulendorf e.V.  angeboten werden. Das Konzept ist einerseits so aufgebaut, dass für die einzelnen Sportstätten, die für den Freiluftbetrieb geeignet sind, entsprechende Hygiene-, Abstands-, Nutzungs- und Kontrollregelungen beschrieben werden.

Diese Konzeption wurde der Stadtverwaltung von Aulendorf am 16.09.2021 zur Kenntnis vorgelegt.

HYGIENEKONZEPT

Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind grundsätzlich einzuhalten, in Wartebereichen, Umkleiden und in Gängen besteht Maskenpflicht. Die Hygieneartikel werden von der Abteilung Breitensport bereitgestellt, die Reinigungsmittel so wie Desinfektionsmittel werden von der Stadt Aulendorf bereitgestellt.

  1. Die Abteilung Breitensport stellt die Hygieneartikel bereit, d.h.
  • Hand-Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt).
  1. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße durch die Teilnehmer*innen
  • Beim Zutritt auf das Sportgelände.
  • Nach dem Toilettengang.
  • in der Pause.
  • Bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.
  1. Regelmäßige Desinfektion vor und nach jedem Training
  • Sportgeräte (Kleingeräte, Matten etc. o Ablageflächen), Türgriffe
  • Desinfektionsmittel (gemäß behördlichen Vorgaben) für Gegenstände, Sportgeräte, Ablageflächen etc. werden von der Stadt zur Verfügung gestellt.
  1. Toiletten
  • Es ist von den Teilnehmer*innen sicherzustellen, dass sich während der Toilettenbenutzung nur eine Person pro Toilettenraum aufhält.
  • Die Hygieneartikel wie Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher werden ausreichend von der Stadt bereitgestellt.
  1. Umkleiden und Duschräume
  • Der Aufenthalt in Umkleiden ist mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern möglich, es dürfen sich gleichzeitig 6 Personen in der Umkleidekabine befinden.
  • Der Aufenthalt in Umkleiden ist von den Nutzerinnen und Nutzern zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
  • Die Duschen dürfen benutzt werden.
  1. Laufwege
  • Zum Betreten und Verlassen des Sportgeländes werden verschiedene Ein- und Ausgänge benutzt (vgl. Raumkonzept).
  • Ein- und Ausgänge sind durch Pfeile und Schilder gekennzeichnet.
  •  Zudem sind Wartebereiche gekennzeichnet, über die ein geregelter Zugang Grundschulsporthalle sichergestellt werden kann.
  1. Gruppenwechsel
  • Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen.
  • Ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen.
  • Der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten.
  • Sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
  • Bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren, Kinder werden am Eingang übergeben.
  • Die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
  • zügiges Verlassen des Trainingsgeländes.
  • Die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe das Gelände vollständig verlassen hat.
  • Gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings auf dem Sportgelände sind untersagt. Im öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
  • Die Zeit des Gruppenwechsels wird, wenn für das Training notwendig, zum Desinfizieren der Geräte genutzt.